Zum Hauptmenü
 

 Skandal der Rückleuchten!

Diese "Bild" Typische Überschrift musste ich einfach wählen. Natürlich ist nicht jede Tuning Rückleuchte Illegal. Aber leider doch mehr als wir denken!

Ab und zu hat man mal davon gehört, das Hella andere Hersteller verklagt hat, da ihre Rückleuchten nicht der StvZo entsprachen. Es gab auch Rückrufaktionen von FK, aber wirklich beim Nutzer angekommen sind diese Aktionen nicht. So erfährt der Otto Normal Tuner erst beim TÜV oder einer Kontrolle, das die Rückleuchten nicht zugelassen sind. Und das ggf. erst nach Jahren wenn mal ein Kompetenter Herr genau hinschaut.

Mit diesem Thema möchte ich nun die Leser dazu aufrufen mal ihre Rückleuchten genau zu betrachten und zu gucken ob sie den Vorschriften entsprechen.

Auf jeder Rückleuchte muss ein "E" Zeichen zu finden sein. Gefolgt von einer Nummer. (z.b. E1 oder E11).
Die Nummer dahinter ist irrelevant. Wichtig sind noch weitere kleinere Zeichen die irgendwo auf der Rückleuchte zu finden sein müssen.
Es sind die Prüfzeichen der Homologation.

Hier einmal die Wichtigsten einer Rückleuchte:

2a = Blinker
R = Rücklicht
S1 = Bremslicht
IA = Rückstrahler
F = Nebelschlusslicht
AR = Rückfahrlicht

Sollte einer dieser Buchstaben nicht auf der Rückleuchte sein, ist diese Funktion nicht zugelassen.
Fehlt z.b. das F, dann muss eine extra Nebelschlussleuchte angebracht werden.
Ebenso beim IA für den Rückstrahler.

Hier einmal die Zeichen auf einer Original Rückleuchte von Hella:

Die Buchstaben sind auch so angeordnet wie die Rückleuchte an sich aufgebaut ist (es handelt sich hierbei um die Beifahrerseite, daher ist das Nebelschlusslicht (F) Links und das Bremslicht (S1) Rechts.

Die anderen Zahlen wie 00 oder 02 usw. sind "unwichtig" bzw. mir noch nicht bekannt.

Kommen wir gleich zum Favorit der Dreistigkeit, der ersten LED Rückleuchte von FK.:

Hella hatte diese Rückleuchte angeklagt, da die LEDs austauschbar waren. Das ist laut einer ECE Regelung verboten. Wenn eine LED kaputt ist, muss das gesamte Modul oder die gesamte Rückleuchte ausgetauscht werden.

Des Weiteren muss laut einer ECE Regelung das Nebelschlusslicht und das Bremslicht mindestens 10cm weit auseinander sein.
Dies erfüllt diese Rückleuchte ebenfalls nicht!

Und zu guter letzt fehlt das "F". Das Nebelschlusslicht ist also nicht zugelassen obwohl sie eines besitzt!
Die Rückleuchte ist daher so in BRD nicht zugelassen. Es muss noch ein extra Nebelschlusslicht am Auto angebracht werden. Dies wird aber weder in irgend welchen Beipackzetteln, noch auf der HP oder bei Händlern erwähnt.

Nächstes Beispiel. Die Rückleuchte von dectane

Die Rückleuchte hat ein Nebelschlusslicht und einen Rückstrahler (Katzenauge).
Bei den Prüfnummern sind diese aber nicht aufgeführt. Auch hier müsste man also ein extra NSL und Katzenaugen anbringen!

 

 

Weitere Beispiele folgen...........

Wer mir genau so scharfe Fotos von den Zeichen seiner Rückleuchte machen kann, dem wäre ich Dankbar. Kleiner Tipp. Die Kamera auf "Makro Modus" stellen.