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XENON

...und die Gerüchteküche dazu.

Xenon legal am Golf 3.
Folgendes muss dafür zu Grunde liegen:

  • SRA (Scheinwerfer Reinigungsanlage) Nachrüsten. 

  • ALWR (Automatische Leuchtweitenregulierung) Nachrüsten. ***

  • Xenon geprüfte/zugelassene Scheinwerfer verbauen.

*** evt. Gerüchte, das eine ALWR bei Autos mit Erstzulassung vor dem 1.4.2000 noch keine Leuchtweitenregelanlage haben müssen, gelten nicht für den Golf 3! Beim Golf 3 ist eine ALWR für Xenon Pflicht! Auch irgendwelche Dokumente, die dies unnütz machen sollen sind erstens nicht übertragbar und zweitens nicht für den Golf 3.

SRA und ALWR sind soweit kein Problem. Hier gibt es Universal Nachrüstmöglichkeiten. (Siehe Links).
Xenon geprüfte/zugelassene Scheinwerfer sind da schon schwieriger. 
Es gibt vier Möglichkeiten:

1. Die FK Xenonscheinwerfer: LINK Sie kosten zur Zeit noch ca. 670€

2. Auf Golf 4 Front umbauen und die Golf 4 Xenonscheinwerfer verbauen. Kosten: über 1000€

3. Hella Xenon Modulscheinwerfer anbauen. Kosten: ca. 800€

4. Projekt Zwo Scheinwerfer mit Hella Xenonmodulen aus einem BMW E32-E34.

Es gäbe auch noch die 5. Möglichkeit, einen Halogenscheinwerfer mit einem ebay Xenonkit auszurüsten und damit ein Lichttechnisches gutachten erstellen lassen.
Die Chance das zu bestehen stehen aber schlecht, zudem kostet das Gutachten ebenfalls ca. 800€ dazu noch TÜV und Anschaffungskosten!

 

Alle andere Möglichkeiten alla Ebay Xenonkit sind Illegal!
Es ist egal ob es so genante Xenon-look Scheinwerfer sind.
Es ist egal, ob linsen (DE) oder Reflektionsscheinwerfer
Es ist egal, ob die Xenonkits ein E Zeichen haben.

Sollte man so ein Ebay Kit verbauen und der schlimmste Fall tritt ein:

Unfall!
Der Gegner sagt, er wurde geblendet und der Gutachter sieht die Illegale Xenonnachrüstung.

In diesem Fall gilt es das Gerücht zu beseitigen, das man nun bis an sein Lebensende Unsummen Zahlen müsse.
Jeder hat eine Haftpflicht Versicherung, die Zahlen MUSS, dafür heißt sie auch HaftPFLICHT!
Allerdings wird die Versicherung einen in Regress nehmen. Dies ist aber nur bis zu einem Maximalbetrag von 5000€ möglich!
Wer nun denkt, das ist ein Schnäppchen - dazu kommen natürlich noch die "normalen" Strafgelder, evt. Gerichtskosten, Gutachter usw.
Es sind aber keine Millionen!